Die Abgasuntersuchung, kurz AU, war bis 2010 eine eigenständige, laut StVZO vorgeschriebene Überprüfung der Abgaswerte von Kraftfahrzeugen. Bei entsprechend positiver Messung wurde eine sechseckige Prüfplakette ausgegeben, gut sichtbar platziert am vorderen Kennzeichen des KFZ. Die Zeitabstände für die Wiederholung der Abgasuntersuchung richteten sich dabei nach Gewicht und Nutzung der jeweiligen Fahrzeuge. Ein neuer
PKW mit 3,5t zul. Gesamtmasse musste 36 Monate nach der Erstzulassung zur Prüfung. Entsprechend schwerere Fahrzeuge, Taxen oder Mietwagen hingegen hatten mit 24 Monaten bzw. 12 Monaten kürzere Abstände zwischen den einzelnen Untersuchungen einzuhalten. Die Abschaffung der separaten Abgasuntersuchung erfolgte am Jahresanfang 2010. Seither ist die Prüfung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung.